Muezzin-Ruf – Türkische Gemeinde lehnt Gespräch ab

Der mit Schreiben vom 13. November 2014 geäußerte Wunsch der UWG, mit der türkischen Gemeinde an der Klein-Erkenschwicker-Straße 233 über den öffentlichen Gebetsruf miteinander ins Gespräch zu kommen, wurde vom Vorsitzenden der DITIB-Gemeinde brüsk abgelehnt. In seinem Antwortschreiben wirft er der UWG eine latente Xeno- und Islamphobie vor.

An den Fraktionsvorsitzenden der
Unabhängigen Wählergemeinschaft Oer-Erkenschwick
Herrn Helmut Lenk
Nigelenkamp 4
45739 Oer-Erkenschwick

DITIB TÜRKISCH ISLAMISCHE GEMEINDE ZU OER-ERKENSCHWICK e.V.
Klein-Erkenschwicker-Straße 233
45739 Oer-Erkenschwick


45739 Oer-Erkenschwick, 28.11.2014


Sehr geehrter Herr Lenk,


Ihr Schreiben vom 13.11.2014 habe ich und mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen.


Unsere Gemeinde ist sehr froh und dankbar, daß die Stadt Oer-Erkenschwick unseren Antrag auf Ausnahme vom Verbot des Abspielens vom Tongeräten in der Öffentlichkeit genehmigt hat und uns somit erlaubt,unsere Mitglieder nunmehr einmal in der Woche öffentlich zum Gebet zu rufen. Diese Genehmigung erfolgte mit den üblichen Auflagen und Bedingungen, die das Ladesimmissionsschutgesetz NRW in solchen Fällen vorsieht und zu deren Einhaltung wir uns selbstverständlich verpflichtet haben.


Insoweit hat die von Ihnen geschilderet Reaktion einzelner Mitbürgerinnen und Mitbürger auf diese nicht unübliche Verwaltungspraxis und das uns damit zugestandene Recht, im rahmen der grundgesetlich verankerten Religionsfreiheit unseren Glauben öffentlich zum Ausdruck zu bringen, schon überrascht und ein wenig auch getroffen.


Gleichwohl hat aber das deutlich größere positive Echo aus Politik und Bevölkerung sowie seitens der christliche Kirchengemeinde am Ort uns in unserer festen Auffassung mehr als bestätigt, daß auch unsere islamische Gemeinde Teil des Gemeinwesens Oer-Erkenschwick ist und als solcher auch von der Stadtgesellschaft anerkannt wird. Immerhin haben sich deren Vertreter, die allesamt persönlich beim ersten Gebetsruf am 10.0ktober anwesend waren, damals auch in Anwesenheit der Lokalpresse entsprechend geäußert. Darüber freue ich mich, ohne jedoch abweichenden Meinungen eine Berechtigung abzusprechen. Auch das gehört nun mal zu einer freien und offenen Gesellschaft.


In soweit wirft Ihr Brief bei mir die allerdings Frage auf, welche Position Sie in dieser Angelegenheit vertreten bzw. welche Antworten Sie auf welche Fragen suchen oder finden wollen. Da wir in dieser Hinsicht mit den großen Ratsfraktionen im ständigen Dialog stehen und diesbezüglich auch keinen Widerspruch erfahren haben, sehe ich den von Ihnen als akut beschriebenen Klärungs- und Gesprächsbedarf eigentlich nicht. Vor allem so lange nicht, wie Sie uns gegenüber nicht eindeutig Stellung beziehen.


Nur, sollten Sie wie die Mehrheit der Oer-Erkenschwickerinnen und Oer-Erkenschwicker, unserem öffentlichen Gebetsaufruf offen oder zumindest ambivalent gegenüberstehen, erübrigt sich eingentlieh ein Gespräch. Gehören Sie dem gegenüber allerdings der Gruppe derjenigen an, die aus latenter Xeno- und Islamphobie heraus, unsere Religionäußerungen sowieso grundsätzlich ablehnen, dürfte daran auch ein Gespräch nichts ändern. Für diesen Fall gilt dann uneingeschränkt das Prinzip der Meinungsfreiheit: Wir werden ihnen Ihre Auffassung nicht absprechen, bitte Sie aber unsere ebenso zu akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen
Telat Cosgun
Vorsitzender