Herzlich Willkommen!

Mitglieder der UWG Oer-Erkenschwick
Mitglieder der UWG Oer-Erkenschwick

Wir freuen uns, dass Sie die Webseite der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) Oer-Erkenschwick besuchen. Seit mehr als 27 Jahren setzen wir uns für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in unserer schönen Stadt am Rande des Ruhrgebiets ein.

 

Viel Spaß beim Lesen!

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihre UWG Oer-Erkenschwick

Lösung bei den Straßenausbaubeiträgen in Sicht?
 

Ministerin Ina Scharrenbach kündigt Gesetz an
 

Wie die WAZ am 06.08.2023 berichtete, plant Ministerin Ina Scharrenbach noch in diesem Jahr ein Gesetzgebungsverfahren zu starten, das die Bei­tragspflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer bei den Straßenaus­bau­beiträgen endgültig abschaffen wird. Darin soll auch geregelt werden, wie das Land den Kommunen die entgangene Anliegerbeteiligung an den Kosten der Straßenerneuerung erstattet. Die Fachleute des Landes würden gerade eine rechtssichere Lösung erarbeiten. Wie die Ministerin versicherte, wären alle die Debatte leid. Das 65-Millionen-Förderprogramm sei ein wichtiger Schritt gewesen, um die Belastung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer schnell faktisch auf null zu setzen.
 

Aktueller Stand ist, dass die Kommunen in NRW weiterhin Beiträge erheben können. Die Entlastung der Beitragspflichtigen erfolgt über Fördermittel des Landes (jährlich 130 Millionen Euro. befristet bis 2026). Diese Fördernmittel können nur die Kommunen beantragen. Voraussetzung für die Anträge u.a. ist, dass ein vom kommunalen Gremium beschlossenes Straßen- und Wegekonzept vorhanden ist. Eine verbindliche Anliegerversammlung ist ebenfalls vorgeschrieben.
 

Die Entlastung der Beitragspflichtigen ist in der „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ vom 11.05.2022 geregelt. Darin heißt es:

   Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt zu 100 Prozent die kommunalen Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen […].
   Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt […] Zuweisungen an Kommunen […], was wiederum eine Reduzierung der von den Beitragspflichtigen […] zu tragenden Straßenausbaubeiträge auf null Euro zur Folge hat.
   Die vollständige Entlastung der Straßenausbaubeitragspflichtigen […] erfolgt durch die Gewährung von Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Kommunen.
   Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände.
   Der auf die Beitragspflichtigen entfallende umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann zu 100 Prozent gefördert werden […].


Save the date


19. Oktober 2023 18:30 Uhr
Vorstand
 



26. Oktober 2023 15:00 Uhr
Stadtrat
 


35. Delegiertenversammlung des Landesverbandes FW NRW


Am 09. September 2023 fand die jährliche Delegier­ten­versammlung des Landesverbandes Freie Wähler­gemeinschaften NRW statt. Die etwas mehr als 100 Delegierten trafen sich diesmal im Restaurant filetgran! in Bocholt.


mehr lesen
 


Klönabend im Café Claudius


Die UWG Oer-Erkenschwick hatte ihre Mitglieder am 09. Februar anlässlich ihres 29. Geburtstages zum Klönabend ins Café Claudius geladen und immerhin 16 Mitglieder sind der Einladung gefolgt.


mehr lesen
 


Abwassergebühren zu hoch


Die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Er­ken­schwick für das Jahr 2017 ist rechtswidrig, weil die kon­krete Berechnung von kalkulatorischen Abschrei­bungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen überschreitet. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute in einem Mus­ter­verfahren entschieden und damit seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwasser­gebüh­ren geändert.


mehr lesen
 


Braucht Oer-Erkenschwick einen dritten stellvertretenden Bürgermeister?


Was hat die Fraktionen von CDU, SPD und Li/BOE einschließlich des Bürgermeisters in der konstituie­ren­den Ratssitzung am 02.11.2020 ohne Not dazu veran­lasst, die Zahl der stellvertretenden Bürgermeis­ter auf drei festzulegen? Wollten die Kandidaten von CDU und SPD zwar das Amt eines Vertreters / einer Vertreterin des Bürgermeisters haben, ohne jedoch dauernd auch die Pflichten zu übernehmen, den Bür­germeister bei repräsentativen Aufgaben zu vertre­ten? Wenn diese Pflichten von der Nummer drei übernommen werden, können sich Nummer eins und Nummer zwei mehr um ihre eigene (Partei-) Karriere kümmern.


mehr lesen