Stellplatzsatzung

Sitzung des Rates am 24.11.2016 – Antrag der UWG-Fraktion

Helmut Lenk, Fraktionsvorsitzender der UWG

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Rat hat in seiner Sitzung vom 11.12.2001 die nach aktuellem Kenntnisstand bis heute gültige Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NW („Stellplatzsatzung“) beschlossen.

Die Gebietszone I umfasst u.a. auch die Stimbergstraße zwischen Einmündung Westerbachstraße und Einmündung Schillerstraße in den Kreisel am Berliner Platz.


Dieser innerstädtische Bereich leidet seit vielen Jahren unter einem zunehmenden Leerstand insbesondere kleinerer und mittgroßer Geschäfte, die vielfach Einkaufgüter des täglichen oder zumindest periodischen Bedarfs angeboten hatten. Diese infrastrukturelle Verarmung hat mitten im städtischen Kerngebiet zu einem beängstigenden Niedergang urbaner Lebensqualität sowie einem besorgniserregenden Verlust standortqualifizierender Investitionsbereitschaft der betroffenen Immobilienbesitzer geführt mit der Folge einer dramatisch sinkenden Ansiedlungsbereitschaft potenzieller Geschäftsinhaber.


Mittlerweile gibt es allein auf diesem nur etwa 500 Meter langen Abschnitt der Stimbergstraße mindestens fünfzehn geschäftliche Leerstände, was den Eindruck wachsender innerstädtischer Trostlosigkeit und des bald völligen Verlustes urbaner Sozialstrukturen verstärkt.


Im Laufe der letzten 15 Jahre seit Inkrafttreten der Satzung hat sich die Struktur der ansässigen Einzelhändler und Dienstleistungsunternehmen stark gewandelt. Die Höhe des verfügbaren Einkommens der Oer-Erkenschwicker Bürgerinnen und Bürger ist in diesem Zeitraum stark gesunken und liegt am unteren Ende der Skala in ganz NRW (Platz 387 von 396 Städten). Die Höhe der Stellplatzgebühren sollte sich daher an der wirtschaftlichen Leitungsfähigkeit der ansässigen und neu anzusiedelnden Geschäfte orientieren, die im Bereich der Innenstadt eher im unteren Bereich liegt. Die Zone I ist gut an den ÖPNV angeschlossen, zusätzliche Parkplätze können in diesem Bereich praktisch nicht mehr geschaffen werden.


Um die vielen Leerstände wieder mit Leben zu füllen, reichen daher ermunternde Worte oder gar Forderungen von Politik und Verwaltung an die ansässigen Immobilienbesitzer sowie potenziellen Ladenpächter nicht mehr aus. Insbesondere die Inhaber kleinerer Geschäfte, die bei der wirtschaftlichen Wiederbelebung dieser urbanen Brache eine große persönliche Risikobereitschaft zeigen, sollten auch mit ergänzenden monetären Anreizen für eine Investition motiviert werden.


Wie andere Städte erfolgreich zeigen, erscheint hier insbesondere eine wertschöpfende Anpassung der Stellplatzverordnung zielführende Ergebnisse zu ermöglichen. Allein für nur zwei Parkplätze beträgt der zu zahlende Stellplatzablösebetrag bereits 7.300 Euro, was viele eigentlich ansiedlungswillige Geschäfte abschreckt, da sie diesen weiteren Kostenaufwand neben der Geschäftseinrichtung nicht noch zusätzlich stemmen können.


Die UWG schlägt daher, wie in Hohenlimburg in 2016 bereits rechtssicher realisiert, im Sinne einer zukunftsgerichteten Wirtschaftsförderung eine Ergänzung o.g. Satzung vor, die in § 3 nach Satz 1 als Ziffer „2.“ angefügt werden könnte, und bitten Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, dies als Beschlussvorschlag in die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Rates am 24.11.2016 mit aufzunehmen:


Zur Belebung der Innenstadt kann bei Gaststätten, Cafés, kulturellen Einrichtungen sowie Geschäften des täglichen oder periodischen Bedarfs im Einzelfall das Abweichen von den Vorschriften dieser „Stellplatzsatzung“ auch im Sinne einer Reduzierung des Stellplatzablösebetrages im öffentlichen Interesse liegen, insbesondere, wenn öffentliche Parkplätze in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen. Die Stellplatzablösebeträge für die Zonen I und II können dann auf die Hälfte der ursprünglichen Beträge reduziert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
– Es handelt sich um ein Ladenlokal mit max. 10 Beschäftigten.
– Die Nutzfläche beträgt max. 300 Quadratmeter.
– Ausgenommen sind Wettbüros und Spielhallen.



Mit freundlichen Grüßen
 

Helmut Lenk
Fraktionsvorsitzender
UWG



 




Nach Erläuterungen durch den Technischen Beigeordneten Herrn Immohr und weiterer Beratung wird der Antrag in die nächste Sitzung des Aussschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung verwiesen.
 




In der Sitzung des Aussschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 06. Februar 2017 wurde unter TOP 9 die „Einleitung des Verfahrens der Neufassung der Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie Abstellplätze für Fahrräder und über die Ablösung der notwendigen Stellplätze“ beschlossen. Dabei sollen – nach den Erläuterung des Leiters des Fachdienstes 3 Herrn Grzeskowiak – auch die Zielsetzungen des UWG-Antrages berücksichtigung finden.