Haushaltsrede 2001

Ratssitzung am 07. Februar 2001 15:00 Uhr


In einem aktuellen Zeitungskommentar wurde der „Standpunkt“ der UWG zum Haushalt 2001 bereits als „klar“ benannt. Ersparen wir uns daher den szenischen „Showdown“ mit klingenden Worthülsen und langatmigen Paraphrasen, kommen wir also direkt zur Offenlegung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden im kommunalen Politikverständnis von UWG insbesondere gegenüber dem Mehrheitsblock von SPD mit CDU.


Folgende Aspekte sind für die UWG hierbei zu hinterfragen:
 

1.    Welche Positionen bei den Ein- und Ausgaben im aktuellen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von 2001 können im gemeinsamen Konsens mit anderen Fraktionen auch von der UWG mit verabschiedet werden?
 
2.    Wo sind nach Auffassung der UWG notwendige Modifikationen einzelner Haushaltsstellen erforderlich, da sie in der vorliegenden Form für eine UWG-Politik nicht tragfähig sind?
 
3.    Warum gibt es in der Gesamtbewertung der städtischen Haushaltssituation sowie der für unserer Stadt vorgelegten finanzwirtschaftlichen Perspektiven keinen Konsens mit den Ansätzen und optimistischen Visionen des Kämmerers?



1. Was kann die UWG mittragen?


Über gesetzliche Pflichtaufgaben zu streiten und „Erbsenzählerei“ zu betreiben, vernebelt den Blick für das Wesentliche der insbesondere einer Opposition zukommenden Kontrollpflicht.
 

   Daher Zustimmung zum Einzelplan „Allgemeine Verwaltung“ (0) einschließlich der unter Gruppierungsnummer „6“ und „7“ (HH Seite 2.0510) veranschlagten Zuweisungen z.B. für Ehrungen oder die Seniorenbetreuung. Die UWG wird allerdings einen Ergänzungsantrag (Anlage Nr. 1) stellen, auf den nachfolgend noch einzugehen ist.
 
   Ebenfalls Zustimmung für den Einzelplan „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (1).

Trotz der defizitären Haushaltssituation trägt hier die UWG auch die prophylaktische Bereitstellung der insgesamt 3,27 Millionen Mark für die geplante Aufstockung der Feuerwache und den Bau der Friedrich-Fröbel-Turnhalle mit, obwohl der aktuelle Finanzstatus noch keine verbindliche Landeszuweisungen ausweist. Da nach Auskunft des Ersten Beigeordneten, Herrn Schlechter, aber bereits Zuschussanträge gestellt wurden und die Baupläne in der Schublade liegen, sollte hier die Stadt ebenso mit ihrer Finanzierung „Gewehr bei Fuß“ stehen, um die fehlenden Landesmittel sofort abrufen zu können, falls in einer anderen Gemeinde eine Baumaßnahme zurückgestellt wird.
 
   Leider belegt die neu einzurichtende Haushaltsstelle für die Einrichtung einer Hundeauffangstation (1.110.94004 / S.4.1002) erneut, dass die SPD-geführte Landesregierung zwar schnell für die Gemeinden kostenträchtige Gesetze und Ausführungsbestimmungen erlassen kann, wie hier die neue Hundeverordnung zeigt und die UWG im Rahmen einer großen Informationsveranstaltung bereits vermittelt hat; insbesondere die aus dieser Landesverordnung erwachsene Problematik vermehrt abgegebener oder ausgesetzter Hunde. Bei der finanziellen Umsetzung der nun notwendigen Unterbringung und zusätzlichen Verwaltungsarbeit es jedoch lieber mit den drei bekannten Affen hält. Die UWG würde es begrüßen, wenn der heimische Landtagsabgeordnete hier einmal in gleicher Weise für den „besten Freund des Menschen“ tätig werden würde, wie er bislang unermüdlich „ein Herz für Schweine und Rinder“ gezeigt hat.
 
   Zu den Einzelplänen „2“ / „3“ / „6“ und „7“ hat die UWG bereits klare Stellungnahmen abgegeben, so dass sich Wiederholungen erübrigen.
 
   Im Unterabschnitt „Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr“ wiederholt die UWG jedoch mit einem Ergänzungsantrag (Anlage Nr. 2) ihre bereits im letzten Jahr erhobene Forderung nach einer Stärkung des professionellen Stadtmarketings ( 1.791.63101 / S.3.7025). Unter Zugrundelegung der für die Machbarkeitsstudie veranschlagten Kosten in Höhe von 100.000 DM – im Volksmund kurz „Pferdegutachten“ genannt – beantragt die UWG eine Erhöhung dieser Position um 70.000 DM auf ebenfalls 100.000 DM, um in gleicher Weise wie für das geplante sogenannte Pferdezentrum auch für die Verbesserung der Gesamtentwicklung des tertiären städtischen Sektors eine sachkompetente Begleitung durch ein auf Stadtmarketing spezialisiertes Beratungsunternehmen zu gewährleisten. „Self-made Modelle“ aus dem eigenen Haus müssen hier durch vergleichsstandhaltende Entwicklungskonzepte von Marketing-Profis ergänzt werden. Die UWG hält diesen Haushaltsansatz gerade angesichts des Strukturwandels in unserer Stadt vom Bergbau hin zur Dienstleistung für eine sinnvolle Zukunftsinvestition, die sich im künftigen Freizeitsektor amortisieren wird.



2. Wo will die UWG andere Gewichtungen setzen?


Die Auslassungen in der Chronologie der Einzelpläne signalisieren die entscheidenden Ansatzpunkte der UWG-Kritik am vorliegenden Haushaltskonzept. Unsere grundsätzlich abweichenden Standpunkte lassen sich pointiert an vier Schlagworten festmachen: Jugendzentrum, Hünenplatz, Stadthalle, Freibad.
 

   Die Forderung der UWG nach einem jugendkulturellem Zentrum in zentraler Lage mit fachqualifizierter Begleitung ist schon in unserem Wahlprogramm nachzulesen und gilt weiterhin. Für nicht mehr zeitgemäß halten wir jedoch das monolithische Begriffsverständnis von Jugendzentrum, das lautet:

ein Haus – ein Eigentümer – ein Betreiber

Wir müssen endlich tradierte Denkmuster aufbrechen und akzeptieren, dass sich immer weniger Jugendliche in Strukturen einbinden lassen, die aus ihrer Sicht irgendeine Form von Vereinscharakter zeigen oder als parteiliche Bausteine eines Netzwerkes erscheinen mit jeweils einem in die Parteihierarchie eingebundenen SPD-Funktionär am Entscheidungshebel.

Für zeitgemäßer und auf die Bedürfnisse der Oer-Erkenschwicker Jugendlichen realistischer zugeschnitten hält die UWG das „Drei Säulen Modell“ eines Zentrums für Jugendliche, das bereits vorhandene Möglichkeiten, z.B. das IGBCE-Heim und weitere anliegende Räumlichkeiten der Ausbildungswerkstätten, mitnutzt, zum zweiten die Jugend-VHS der Stadt mit ihrer ggf. noch auszuweitenden Angebotspalette, in das sich drittens aber auch die engagierte Initiative „Jugendzentrum“ als hochmotivierter Partner mit ihrem großen jugendpolitischen Potential einbringen kann, ohne befürchten zu müssen, aus parteiinternem taktischen Machtkalkül am langen Arm des SPD-Vorsitzenden solange trockengequetscht zu werden, bis die Initiative kaputt ist.

Für die Realisation dieses jugendkulturellen Modells beantragt die UWG die Aufstockung der Haushaltsstelle „Zuschuss offene Jugendkulturarbeit“ (1.451.71768 / S.3.4014) von 4.000 DM auf 75.000 DM (Anlage Nr. 3). Die Mittel sollen zweckgebunden für die Durchführung offener jugendkultureller Maßnahmen auf Antrag im zuständigen Fachausschuss bereitgestellt werden. Wir möchten die Bereitstellung dieser Mittel verstanden wissen als deutliches Signal der Unterstützung aller Initiativen und Kräfte, die die Idee eines offenen Zentrums für die Oer-Erkenschwicker Jugend nicht aufgeben, sondern mit zielorientierten Aktivitäten voranbringen wollen.
 
   Eher als Schildbürgerstreich vorangebracht wurde von Bauverwaltung und Kommunalpolitik die Umgestaltung des Hünenplatzes. Getreu dem Motto, wir bauen immer das, wofür es gerade Landesmittel gibt, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften regelt später das „Oer-Erkenschwicker Landrecht“. Wir müssen hier die Frage stellen, wer war seinerzeit im Bauamt verantwortlicher Planungsleiter, wer trägt eigentlich die Verantwortung für die unfassliche Annahme, man könne der Aufsichtsbehörde nach Erhalt der Zuschüsse das „Parken“ als „Kommunikations- und Veranstaltungsreigen“ verkaufen? Die jetzige Situation ist untragbar für Anlieger, Patienten und Kunden, die sich auf Treu und Glauben auf die Fachkompetenz ihrer Stadtplaner verlassen haben. Nun sind sie verlassen.

Die UWG stellt daher den Antrag (Anlage Nr. 4), im Einzelplan „Bau und Wohnungswesen, Verkehr“ (6) Mittel in Höhe von 50.000 DM für den Notfall bereit zu halten, dass die Gespräche mit dem Regierungspräsidenten keine kostenneutrale Lösung der jetzigen Parkproblematik bringen. Dann besteht am Hünenplatz unaufschiebbarer Handlungsbedarf, der Geld kostet und nicht mit einigen weißen Pinselstrichen erledigt ist.
 
   Gleichermaßen Handlungsbedarf sieht die UWG bei der „Stimberg- und Stadthallen GmbH“. Wir beantragen (1.841.5420.0 / S.3.80059, die Erstattung der für die Stadthalle über den Haushaltsansatz 2001 hinausgehenden Bewirtschaftungskosten abzulehnen (Anlage Nr. 5). Die Erhöhung um 90 % von 60.000 DM auf 114.000 DM ist weder nachvollziehbar noch können wir feststellen, ob die notwendigen Belege sämtlichen Rechtsnormen entsprechen. Der Zuschussempfänger hat sich bis heute der seit dem 8.März 2000 geänderten gesetzlichen Verpflichtung der allgemeinen Offenlegung der Bilanzen einschließlich des Anhangs entzogen. Das von der Stimberg- und Stadthallen GmbH beauftragte Wirtschaftsprüfungsbüro hat mit Schreiben vom 24.05.2000 sogar selbst nochmals auf die verpflichtende Vorschrift zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Kalenderjahr 1999 hingewiesen.

Bevor hier nicht die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz bei den Bilanzen der Stimberg- und Stadthallen GmbH hergestellt ist, wird sich die UWG jeder weiteren Zuschusserhöhung widersetzen.

Dieser und die übrigen 4 Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge sind in einer Anlage als Tischvorlage zusammengefasst. Die Weigerung von CDU / SPD, die Kosten des neuen Freizeitbades – wie von der UWG gefordert – auf 30 Millionen DM zu begrenzen, kostet uns allein an Zinsen mindestens 300.000 DM pro Jahr, ohne einen einzigen Pfennig Tilgung. Vor diesem riesigen Schuldenszenario relativiert sich jeder Deckungsvorschlag für die 117.000 DM, die für unser Antragspaket insgesamt nur zu veranschlagen sind.
 
   Auch aus diesem Grunde steht die UWG natürlich weiterhin mit der Finanzierung des geplanten Freizeit- und Spaßbades im Widerstreit. Wir haben uns mit unserem Vorschlag einer „Deckelung“ bei 30 Millionen DM nicht durchsetzen können. Wir halten das Finanzvolumen weiterhin für überdimensioniert und lehnen es ab. Es wird mit seinen Schuldzinsen und Tilgungsverpflichtungen bis in die nächsten Legislaturperioden hinein haushaltspolitische Schwerpunktsetzungen blockieren, die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten des Rates noch schmerzlicher beschneiden und Oer-Erkenschwick auf Dauer Haushaltssicherungsgemeinde bleiben lassen.

Wir befürchten, dass den nun von CDU und SPD ohne „Deckelung“ genehmigten 36 Millionen DM weitere Kosten folgen, sobald die Baustelle einmal steht und dann das Bad auch bei unerwarteten baulichen Zwängen notwendigerweise teurer fertiggestellt werden muss. Wie teuer wird z.B. die Stilllegung des Außenwellenbades nach Inbetriebnahme des Innenwellenbades oder die Renaturierung des südlichen Teils des großen Mehrzweckbeckens?

Welche bautechnischen Mehrkosten, z.B. bei Montage und Betrieb der Baukräne, lässt die der Bauverwaltung sicherlich vorliegende Stellungnahme der RWE Arnsberg prognostizieren, die – sollten die Informationen der UWG zutreffen – bei Beachtung eines vorgeschriebenen Mindestabstandes von 5 Metern zwischen Dachkante des Bades und der über dem Badgelände hängenden Hochspannungsleitung einen Spielraum von lediglich 90 cm ausweist.

Die Weigerung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, eine Obergrenze bei den Kosten zu setzen, bestätigt die Befürchtung der UWG, dass Oer-Erkenschwick statt der bisher genannten 36 Millionen DM schließlich weit über 40 Millionen DM aufbringen muss. Das machen wir nicht mit. Deshalb bleibt die UWG bei ihrer Ablehnung.



3. Wie bewertet die UWG die vorgelegten finanzwirtschaftlichen Perspektiven?


Nicht auf Ablehnung sondern auf breite Zustimmung der UWG stößt die Absicht des nordrhein-westfälischen Innenministers Fritz Behrens (SPD) – nachzulesen in „Capital“ (22/2000) – allen Kommunen ab 2003 zu erlauben, anstelle der Kameralistik – ein für die fürstlichen Haushalte des Mittelalters entwickeltes Rechnungswesen – die Vorteile der doppelten Buchführung zu nutzen.


In Münster Dortmund und Düsseldorf wird dieses moderne zeitgemäße Haushaltsführungssystem bereits schrittweise eingeführt. Die von Herrn Behrens mittelfristig sogar geplante generelle Abschaffung der Kameralistik wird dann endlich einen für jeden Oer-Erkenschwicker Bürger auch fachbegrifflich nachvollziehbaren Zugriff auf unsere tatsächlichen Finanzverhältnisse ermöglichen, wie in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung eines jeden ordentlichen Kaufmanns.


Auch wenn es das liebgewonnene Wissensmonopol mancher Verwaltungsspitzen und einiger weniger eingeweihter Politiker bricht, sollte Oer-Erkenschwick bei der Einführung der neuen Buchführung nicht „rotes“ Schlusslicht sein. Die UWG beantragt daher die Einrichtung einer zusätzlichen Haushaltsstelle „Fortbildung im kaufmännischen Rechnungswesen“ im Einzelplan „Allgemeine Verwaltung“ (0) in Höhe von 5.000 DM (Anlage Nr. 1). Die Mittel sollen zweckgebunden für die bei einer Einführung notwendige vorbereitende Schulung und Fortbildung des Kämmerers und seiner Mitarbeiter-/Innen eingesetzt werden.


Bleiben wir beim Kämmerer. Sein überraschend im Haushaltsentwurf anzutreffender unbegründeter Optimismus (z.B. S.1.0112) verblüfft uns. Eine kleine blumige Kostprobe: „Die Gesamtentwicklung der Kreditaufnahmen mit der einhergehenden Reduzierung der Nettoneuverschuldung soll den Willen der Stadt Oer-Erkenschwick dokumentieren, dass echte Bemühungen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ergriffen werden“.


Wir erkennen eher einen geschönten Lagebericht, obwohl alle Indikatoren, wie Entwicklung des Haushaltsausgleichs, der Verschuldung, der Freien Finanzspitze und der Rücklagen auf nicht solide Stadtfinanzen hinweisen. Der Haushaltsausgleich gelingt weder kurz- noch langfristig. Kassenkredite verkommen zum langfristigen Finanzierungsinstrument und eine unsägliche Begriffssalbaderei verkleistert sogenannte „Einnahmen“ aus Krediten, die schlicht nur neue Schulden sind.


Die auf Seite 5 des HSK verbreitete Annahme, dass die Pro-Kopf-Verschuldung bis Ende 2004 auf unter 1.800 DM zurückgefahren werde, spiegelt mehr Wunschdenken als Realitätssinn wider. Unter Zugrundelegung der im Erstentwurf ausgewiesenen Daten wird sich der voraussichtliche Schuldenstand bis zum 31.12.2004 sogar auf 79,884 Millionen DM erhöhen, d.h. von heute 1.855 DM auf dann 2.522 DM je Einwohner, was einer Zunahme des Schuldenstandes um 36 % entspricht. Die nun im nachgereichten zweiten Änderungsentwurf für 2001 erhoffte um lediglich etwa 9 % geringere Verschlechterung des Fehlbedarfs von zunächst ca. 13,3 auf jetzt ca. 12,5 Millionen DM wird an der Gesamtverschlechterung der städtischen Vermögensverhältnisse nichts Wesentliches ändern.


Stattdessen wird fleißig weiter das städtische Tafelsilber verscherbelt, wie die um ca. 950 % erhöhte Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auf Seite 5 der Änderung des Haushaltsentwurfes zeigt und was der Erste Beigeordnete, Herr Schlechter, in seinen Einlassungen gerade nochmals selbst bestätigt hatte. Eine zukunftsorientierte Sanierung der Stadtfinanzen ist nicht erkennbar, stattdessen eine Bagatellisierung der Problemlage und eine Missachtung des wichtigsten Grundsatzes für eine transparente Haushaltswirtschaft, nämlich Haushaltswahrheit und -klarheit.
 

   Warum fehlt eine Übersicht der tatsächlichen Pro-Kopf-Verschuldung, die für jeden Bürger einsehbar ist?
 
   Warum wurde in den Erläuterungen zur Haushaltssatzung (S.1.0112) im Gegensatz zum Vorjahr die Angaben über die Gesamtschulden gänzlich herausgenommen?
 
   Warum muss der Bürger zur Feststellung der Entwicklung der Verschuldung erst umständlich Zahlenreihen von verschiedenen Seiten (54 + 57) des HSK untereinander schreiben und die tatsächliche Ent- bzw. Neuverschuldung selber ausrechnen?
 
   Und warum wachsen wie ein Phönix aus der Asche ab 2003 plötzlich Rücklagen in Millionenhöhe aus dem Schuldenberg und projezieren einen geschönten Finanzstatus unserer Stadt? Doch wohl nicht nur aus den erhofften Pachteinnahmen des noch nicht gefundenen Badbetreibers?


Nach Rücksprache und im Vergleich mit anderen Städten sehen wir immer deutlicher unsere Kritik bestätigt, dass das Zahlenwerk des Kämmerers in der vorliegenden Präsentation nur eine Überprüfung der „mathematisch“ korrekten Auswirkungen zulassen soll, die „politische“ Bewertung der Fassaden-Kameralistik aber derart erschwert wird, dass uns möglichst lange die Erkenntnis vorenthalten wird:
 

     Oer-Erkenschwick lebt heute und morgen weit über seine Verhältnisse!
Wir kriegen nicht weniger Schulden, sondern immer mehr!



Dieser Haushaltsentwurf wirft somit mehr drängende Fragen auf, als dass er ehrliche Antworten und überzeugende Lösungswege aus der städtischen Finanzmisere aufzeigt. Dieser Haushalt weckt eher Assoziationen an die begriffliche Herkunft dieses Wortes. Es heißt auf Englisch „budget“, was in der gallischen Übersetzung „Sack“ bedeutet. So entnimmt der englische Finanzminister heute noch einem ledernen „Budjet“ die bis dahin geheimgehaltenen Vorschläge über die notwendigen Steuern. Um in dieser allegorischen Bildsprache zu bleiben, ist leider feststellen, dass auch nach dem Griff in den „Ledersack“ manches Oer-Erkenschwicker Finanzgeheimnis weiterhin ein unverständliches Rätsel bleibt.



Vorgetragen von Helmut Lenk, Fraktionssprecher
(Es gilt das gesprochene Wort)

 



Änderungs- und Ergänzungsanträge
(Die Begründungen sind der Haushaltsrede zu entnehmen.)

 

Nr. 1 „Fortbildung kaufmännisches Rechnungswesen“
 
  Antrag auf Einrichtung einer zusätzlichen Haushaltsstelle „Fortbildung im kaufmännischen Rechnungswesen“ im Einzelplan „0“ (allgemeine Verwaltung) in Höhe von 5.000,00 DM. Die Mittel sollen zweckgebunden für die bei einer Einführung notwendige vorbereitende Schulung und Fortbildung des Kämmerers und seiner Mitarbeiter/innen eingesetzt werden.
  Entwurf: 0,00 DM   Neu: 5.000,00 DM   Änderung: + 5.000,00 DM


 

Nr. 2 „Stadtmarketing“
 
  Antrag auf Erhöhung der Position „Einführung Stadtmarketing“ (HHSt 1.791.63101 / S.3.7025) um 70.000,00 DM auf 100.000,00 DM. Die Mittel sollen für die professionelle Entwicklung eines Stadtmarketing-Konzeptes unter Einbeziehung eines auf Stadtmarketing spezialisierten Beratungsunternehmens bereit gestellt werden.
  Entwurf: 30.000,00 DM   Neu: 100.000,00 DM   Änderung: + 70.000,00 DM


 

Nr. 3 „offene Jugendkulturarbeit“
 
  Antrag auf Aufstockung der Haushaltsstelle „Zuschuss offene Jugend-kulturarbeit“ (HHST 1.451.71768 / S.3.4014) von 4.000,00 DM auf 75.000 DM. Die Mittel sollen zweckgebunden für die Durchführung offener jugendkultureller Maßnahmen auf Antrag im zuständigen Fachausschuss bereitgestellt werden.
  Entwurf: 4.000,00 DM   Neu: 75.000,00 DM   Änderung: + 71.000,00 DM


 

Nr. 4 „Hünenplatz“
 
  Antrag auf Einrichtung einer zusätzlichen Haushaltsstelle „Hünenplatz“ im Einzelplan „6“ (Bau und Wohnungswesen, Verkehr) in Höhe von 50.000 DM. Die Mittel sollen für Behebung des Parkraumnotstandes am Hünenplatz bereitgestellt werden, falls die Gespräche mit dem Regierungspräsidenten keine kostenneutrale Lösung der Parkproblematik bringen.
  Entwurf: 0,00 DM   Neu: 50.000,00 DM   Änderung: + 50.000,00 DM


 

Nr. 5 „Bewirtschaftungskosten Stadthalle“
 
  Antrag auf Ablehnung der Erstattung der über den bisherigen Haushaltsansatz (60.000 DM) hinausgehenden Bewirtschaftungskosten in Höhe von 54.000,00 DM.
  Entwurf: 114.000,00 DM   Neu: 60.000,00 DM   Änderung: - 54.000,00 DM



Änderung insgesamt: + 117.000,00 DM


 




Der Rat beschließt:
 

Abstimmungsergebnis Antrag 1:
 

  Ja Nein Enthaltung
Bürgermeister   1  
SPD   21  
CDU   10  
UWG 4    
Grüne     2

 

einstimmig  


Der Antrag ist abgelehnt.
 

Abstimmungsergebnis Antrag 2:
 

  Ja Nein Enthaltung
Bürgermeister   1  
SPD   21  
CDU   10  
UWG 4    
Grüne     2

 

einstimmig  


Der Antrag ist abgelehnt.
 

Abstimmungsergebnis Antrag 3:
 

  Ja Nein Enthaltung
Bürgermeister   1  
SPD   21  
CDU   10  
UWG 4    
Grüne     2

 

einstimmig  


Der Antrag ist abgelehnt.
 


Abstimmungsergebnis Antrag 4:
 

  Ja Nein Enthaltung
Bürgermeister   1  
SPD   21  
CDU   10  
UWG 4    
Grüne     2

 

einstimmig  


Der Antrag ist abgelehnt.
 

Abstimmungsergebnis Antrag 5:
 

  Ja Nein Enthaltung
Bürgermeister   1  
SPD   21  
CDU   10  
UWG 4    
Grüne     2

 

einstimmig  


Der Antrag ist abgelehnt.