Abschaffung der Bürgermeisterstichwahl verfassungswidrig!

Helmut Lenk, Fraktionsvorsitzender der UWG

Der Plan der Landesregierung, mehr CDU-Bürgermeister in Ämter zu bekommen, ist nicht aufgegangen. In der Gesetzesnovelle vom 11. April 2019 hatte die Koalition aus CDU und FDP die Abschaffung der Stichwahl beschlossen. Dagegen hatten SPD und Bündnis 90 / Die Grünen ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Am 20.12.2019 hat der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW die Abschaffung der Stichwahl für verfassungswidrig erklärt.

Damit hat der Verfassungsgerichtshof nach 2016, als die damalige rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen der CDU-Opposition eine Sperr­klausel bei Kommunalwahlen von 2,5 Prozent eingeführt hatte, die ebenfalls als verfassungswidrig eingestuft wurde, erneut die Parteien daran gehindert, nach Gutdünken das Kommunalwahlgesetz zu ändern.