Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“

Helmut Lenk, Fraktionsvorsitzender der UWG

Der Präsident des Landtags Herr André Kuper hat mit Datum vom 01. Oktober 2019 (Drucksache 17/7556) den Landtag darüber informiert, dass die Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ die Voraussetzungen für das Zustandekommen erfüllt hat. Dazu mussten 0,5 % der Wahlberechtigten zur letzten Landtagswahl – das sind 65.825 Unterschriften – die Volksinitiative durch ihre Unterschrift unterstützen. Dieses Quorum wurde mit 437.202 Unterschriften (Angabe der Initia­toren) erreicht.


Die Unterschriften wurden am 19. September 2019 dem Landtag von Herrn Heinz Wirz, Vertrauensperson für die Volks­initiative, und Herrn Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein Westfalen e. V. übergeben. Gleichzeitig überreichten sie dem Landtags­präsidenten ein Schreiben, in dem sie ihm dies offiziell anzeigten.


Mit der Übergabe der Unterschriften wird der nordrhein-westfälische Landtag aufgefordert, die Straßenbaubeiträge nach § 8 Abs. 1 KAG NRW abzuschaffen. Die Neuregelung sollte unverzüglich in Kraft treten.


Eckpunkte dieser KAG NRW-Reform sollten sein:

   Die Straßenbaubeiträge nach § 8 Abs. 1 KAG NRW sind mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.
   Sofern Straßenbaubeiträge erhoben worden und die Beitragsbescheide noch nicht bestandskräftig geworden sind, ist die Erhebung dieser Straßenbaubeiträge nicht weiterhin zulässig.
   Wegen der Einnahmeausfälle werden den Kommunen vom Land Nordrhein-Westfalen zweckgebundene Zuweisun­gen zur Verfügung gestellt oder die Einnahmeausfälle werden durch einen entsprechend höheren Anteil ein der Steuerquote ausgeglichen.

 



In seiner Sitzung am 09. Oktober (TOP 18) hat der Landtag NRW ohne Debatte die folgenden Beschlüsse einstimmig gefasst:

1.    Die Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung „Straßenbaubeiträge abschaffen“ ist rechtswirksam zustande gekommen.
2.    Zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative wird das Anliegen der Volksinitiative an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen überwiesen.

 



In seiner Sitzung am 13. Dezember 2019 hat der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen das Anliegen der Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion der AfD abgelehnt.


Am 18. Dezember 2019 hat der Landtage über folgende Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen (Drucksache 17/8118) abgestimmt:


1. Dem Anliegen der Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung „Straßenbaubeiträge abschaffen“ wird nicht gefolgt.


Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde namentlich agestimmt. An der Abstimmung nahmen 197 Abgeordnete teil.


Abstimmungsergebnis:
 

  Ja Nein Enthaltung
 CDU   72   
 FDP   28   
 SPD 68     
 Bündnis 90/Die Grünen 14     
 AfD 13     
 Fraktionslos    

 

 Gesamt 97  100   


Das Anliegen der Volksinitiative ist abgelehnt.



2. Der Landtag hat das Anliegen der Volksinitiative damit abschließend behandelt.


Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie der fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Pretzell gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und AfD wurde festgestellt, dass der Landtag das Anliegen der Volksinitiative abschließend behandelt hat.