Mitgliedschaft KoPart eG NRW

Sitzung des Rates am 10.10.2019 – Anfrage der UWG-Fraktion

Helmut Lenk, Fraktionsvorsitzender der UWG

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Rat hat am 24.11.2016 mehrheitlich den Beitritt zur Einkaufsgenossenschaft KoPart eG beschlossen. Die Genehmigung zum Beitritt wurde durch die zuständige Kommunalaufsicht Bezirksregierung Arnsberg mit Verfügung vom 05.01.2017 erteilt, so dass nach Vorliegen der Haushaltsgenehmigung 2017 und damit der Freigabe der notwendigen Haushaltsmittel für den Mitgliedsanteil der Beitritt bei der KoPart eG auch erklärt werden konnte.

Ich bitte Sie, Herr Bürgermeister, um Auskunft auf folgende Fragen:
 

1.    Zu welchem Datum wurde der Beitritt bei der KoPart eG erklärt?
 
      Antwort der Verwaltung:
      15. März 2017.
 
2.    Wie oft wurden seitdem die Dienstleistungen der KoPart eG (getrennt nach Jahren) in Anspruch genommen?
 
      Antwort der Verwaltung:
      Zweimal.
 
3.    Welche Produkte wurden über die KoPart eG angeschafft?
 
      Antwort der Verwaltung:
      Es wurde ein Müllfahrzeug angeschafft.
Außerdem wurden einmal Architektenleistungen in Anspruch genommen.

 
4.    Welche Kosten sind der Stadt Oer-Erkenschwick durch die Inanspruchnahme der KoPart eG entstanden bzw. welche Kosteneinsparungen konnten erzielt werden?
Bitte die Beträge auch hier nach Jahren getrennt angeben.
 
      Antwort der Verwaltung:
      Der Kauf des Müllfahrzeugs über die KoPart eG war für die Stadt Oer-Erkenschwick teurer als eine Anschaffung in Eigenregie.
Die KoPart eG greift auf die Dienste der Kommunalagentur – ein Dienstleistungsunternehmen des Städte- und Gemeindebundes NRW – zurück, was auch die Stadt Oer-Erkenschwick macht.
Die Plattformnutzung der KoPart eG kostet monatlich 200,00 €. Beim Einkauf über die KoPart eG fällt eine zusätzlich Gebühr von 10 Prozent an.
Aktuell werden die Dienste der KoPart eG nicht mehr genutzt.

 


Helmut Lenk
UWG-Ratsmitglied