Wir freuen uns, dass Sie die Webseite der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) Oer-Erkenschwick besuchen. Seit mehr als 29 Jahren setzen wir uns für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in unserer schönen Stadt am Rande des Ruhrgebiets ein.
Viel Spaß beim Lesen!
Mit herzlichen Grüßen
Ihre UWG Oer-Erkenschwick
Geschafft! Die Straßenbaubeiträge werden rückwirkend zum 01.01.2024 abgeschafft
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 28. Februar 2024 mit den Stimmen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der AfD das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler
Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) beschlossen. SPD und FDP haben sich bei der Abstimmung enthalten
(Vorabdruck 18/50)
§ 8 wird wie folgt geändert:
(1) […] Abweichend zu Satz 2 gilt, dass für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen
werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge erhoben werden.
(2) […]
§ 8a wird wie folgt gefasst:
(1) Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht
mehr erheben können. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben die Erstattung innerhalb von vier Jahren geltend zu machen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
Schlussrechnung der Straßenausbaumaßnahme vorliegt.
(2) Das für Kommunales zuständige Ministerium überprüft in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Stichtag 1. Januar 2028, ob die Regelungen in § 8 Absatz 1 Satz 3 und in Absatz 1 bei
den betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände zu einer wesentlichen Belastung im Sinne des Konnexitätsausführungsgesetzes vom 22. Juni 2004 (GV. NRW. S. 360), das zuletzt durch Artikel 12 des
Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1346) geändert worden ist, führen. Maßstab für die Feststellung von Belastungen nach § 3 des Konnexitätsausführungsgesetzes ist ein Vergleich mit der
bis zum 31. Dezember 2023 bestehenden landesgesetzlichen Rechtslage.
§ 25 wird wie folgt geändert::
(1) […]
(2) Das für Kommunales zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zur Ermittlung des Erstattungsbetrages und zum Verfahren der Erstattung nach § 8a zu
treffen. Ergibt die Überprüfung nach § 8a Absatz 2 eine wesentliche Belastung für die Gemeinden und Gemeindeverbände, wird insoweit ein entsprechender Belastungsausgleich für die Zeit seit dem in
§ 8a Absatz 2 Satz 2 bestimmten Zeitpunkt ebenfalls durch Rechtsverordnung geregelt.
(3) […]
§ 26 wird wie folgt gefasst:
(1) […]
(2) Für die Erhebung von Beiträgen für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ vor dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses
spätestens im Haushalt des Jahres 2023 standen, gilt dieses Gesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Gemeinsam gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit
Kundgebung am 26. Januar 2024 (Samstag) um 14:00 Uhr am Berliner Platz
Die Bedrohung durch Rechtsextremisten und Rassisten rückt auch durch die jüngst bekannt gewordenen Deportationsphantasien gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen immer mehr in den Fokus. Unter
dem demokratischen Deckmäntelchen ihrer parlamentarischen Vertretung, proben Rechtsradikale für ihren Aufstand und planen für eine rassistische Diktatur.
• | Dagegen wollen wir in Oer-Erkenschwick mit einem breiten Bündnis für Toleranz und Demokratie ein deutliches Zeichen setzen. Die Zeit des Wegsehens und Kleinredens muss beendet werden. |
• | Die Zivilgesellschaft hat mit den Demonstrationen der letzten Tage den Rassisten eine klare Kante gezeigt. Doch das allein wird nicht genügen. | |
• | Rassistischer Hetzte muss auf allen Ebenen begegnet werden: sowohl durch Demonstrationen als auch in parlamentarischen Auseinandersetzungen, sowohl in Reaktionen auf menschenverachtende Äußerungen im Netz als auch im Betrieb oder den Schulen. Kritische Bildung und Erinnerungskultur – gerade auch im Hinblick auf die antisemitischen Verbrechen der Vergangenheit – müssen gestärkt werden. | |
• | Den zur gesellschaftlichen Spaltung führenden Parolen und Phrasen der Rechtsextremisten und Rassisten müssen alle Demokraten überall entgegentreten. Rassistische Äußerungen in der Öffentlichkeit und extremistische Chatgruppen müssen geahndet werden. | |
• | Verfassungsfeinden, Extremisten und Rassisten muss der Nährboden entzogen werden. Gegen die Spaltung der Gesellschaft braucht es Investitionen in eine gerechte Politik und in gute Bildung. Die Opfer rechtsextremistischer Gewalt und von altem oder neuem Antisemitismus und Rassismus müssen geschützt und Beratungsangebote für Opfer sowie Aussteigerprogramme weiter finanziert werden. |
Oer-Erkenschwick ist eine weltoffene und tolerante Stadt. Die hier ansässigen Menschen aus vielen Ländern und Kulturen leben friedlich zusammen und machen durch ihre Arbeit die Stadt für alle
lebenswert. Vorhandene Probleme müssen mit gegenseitigem Verständnis und rechtstaatlichen Mitteln gelöst werden. Wir stellen uns mit ganzer Kraft gegen die Versuche von Rechtsextremisten oder
Rassisten jedweder Couleur unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt zu zerstören.
Oer-Erkenschwick für Toleranz und Demokratie!
Oer-Erkenschwick gegen Rassismus, Antisemitimus und Rechtsextrmimus!
Etwa 600 Menschen haben sich um 14:00 Uhr auf dem Berliner Platz versammelt, um ein Zeichen gegen Rechtsextremismus und Intoleranz und für Freiheit und Menschlichkeit zu setzen. Redebeiträge gab
es von Bürgermeister Carsten Wewers, Horst Nilius als Zeitzeuge des Nationalsozialismus, Mansur Tascan vom Deutsch-Türkischen Freundeskreis und Sven Lütkehaus vom Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Horst Nilius war die Veranstaltung so wichtig, dass er die Feier zu seinem 90. Geburtstag dafür kurzzeitig unterbrach.
Save the date
08. April 2024 18:00 Uhr
Vorstand
17. April 2024 19:00 Uhr
Mitgliederversammlung
25. April 2024 15:00 Uhr
Stadtrat
Mitgliederversammlung 2024
Die nächste Mitgliederversammlung der UWG findet am Montag den 17. April 2024 um 19:00 Uhr im Foyer der Stadthalle statt. Die schriftliche
Einladung incl. der Tagesordnung wird den Mitgliedern per Post zugestellt.
UWG feiert 30-jähriges Bestehen
Am 18. Februar 2024 trafen sich Mitglieder und Gäste der Unabhängigen Wählergemeinschaft morgens um 10:30 Uhr im Café Herzallerliebst, um bei einem gemeinsamen Frühstück …
Braucht Oer-Erkenschwick einen dritten stellvertretenden Bürgermeister?
Was hat die Fraktionen von CDU, SPD und Li/BOE einschließlich des Bürgermeisters in der konstituierenden Ratssitzung am 02.11.2020 ohne Not dazu veranlasst, die Zahl der stellvertretenden
Bürgermeister auf drei festzulegen? Wollten die Kandidaten von CDU und SPD zwar das Amt eines Vertreters / einer Vertreterin des Bürgermeisters haben, ohne jedoch dauernd auch die Pflichten zu
übernehmen, den Bürgermeister bei repräsentativen Aufgaben zu vertreten? Wenn diese Pflichten von der Nummer drei übernommen werden, können sich Nummer eins und Nummer zwei mehr um ihre eigene
(Partei-) Karriere kümmern.