Widerspruch gegen den Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2023

Widerspruch gegen Bescheid über Grundbesitzabgaben

Liebe Oer-Erkenschwicker Mitbürgerinnen und Mitbürger,


auch Sie werden in der letzten Woche Ihren Bescheid über Grundbesitz­abgaben 2023 erhalten haben. Die Rechtmäßigkeit dieser Bescheide muss allerdings angezweifelt werden.


Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass ein Bürger Oer-Erkenschwicks vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster (OVG Münster) in 2022 eine Klage gegen die Stadt Oer-Erkenschwick gewonnen hat, in der es um die Angemessenheit der in der Gebührenkalkualtion angesetzten Verzinsung des für den Betrieb der Abwas­serbeseitigung aufgewandten Kapitals ging. Für 2017 hatte die Verwaltung einen sogenannten kalku­latorischen Zinssatz von 6,52 % p.a. zum Ansatz gebracht, vom OVG Münster wurde jedoch nur einer von 2,42 % als ange­messen anerkannt. Da mit diesem Urteil alle Gebührenkalkulationen und Satzungen der Stadt für die Abwasser­beseitigung für den Zeitraum 2017 bis 2022 ihre Gültigkeit verloren hatten und der Oer-Erken­schwicker Bürger gegen jeden Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt und Klage erhoben hatte, hat er für diesen Zeitraum sämtliche gezahlten Gebühren zurückerstattet bekommen. Bürgerinnen und Bürger, die gegen einen ihrer Be­scheide in dem besagten Zeitraum 2017 bis 2022 zwar Widerspruch eingelegt, aber nicht geklagt hatten, weil sie die Kosten und/oder den Aufwand eines Rechtsstreits scheuten, gingen leider leer aus.


In den Gebührenkalkulationen für die Bescheide 2023 hat die Stadt Oer-Erkenschwick einen kalkulatorischen Zinssatz von 3,16 % p.a. eingepreist. Dieser Zinssatz beruht auf einer vom Landtag Ende 2022 flugs beschlos­sen Änderung des § 6 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW), die auf das Urteil des OVG Münster

Musterbrief „Widerspruch gegen den Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2023“
Musterbrief_Widerspruch_Grundbesitzabgab
Adobe Acrobat Dokument 1.1 MB

Zum Anzeigen und Ausdrucken des Antrages benötigen sie den Adobe® Reader. Wenn sie den Adobe® Reader noch nicht installiert haben, dann können sie diesen kostenlos von der Adobe®-Homepage herunterladen. Klicken sie dazu einfach auf das Symbol ’Get Adobe® Reader‘ und folgen den Anweisun­gen auf der Adobe®-Website.


vom 17.05.2022 zurückzuführen ist. Denn dieses bürgerfreundliche Urteil hätte den Kommunen immense Einnahmen­ausfälle in Millionenhöhe beschert. Für Oer-Erken­schwick allein über 1 Million Euro. Initiatoren dieser Änderung des § 6 KAG waren federführend das CDU-geführte Bauministerium und einzelne CDU-Abgeordnete.


Der Bürger aus Oer-Erkenschwicks beabsichtigt, beim OVG Münster einen Normenkontrollantrag zu stellen, mit dem die Gebührensatzung der Stadt überprüft wird. Ist dieser Normenkontrollantrag erfolgreich, ist die Sat­zung mit Wirkung für jedermann für unwirksam erklärt. Dann müssen alle Bescheide von der Stadt aufgehoben werden, gegen die rechtzeitig Widerspruch erhoben wurde. Legen sie deshalb gegen den Grundbesitzabga­benbescheid für 2023 Widerspruch ein. Achten Sie aber unbedingt auf die einmonatige Widerspruchsfrist, die in der „Rechts­hilfe­belehrung“ Ihres Bescheides über Grundbesitzabgaben erläutert wird. Sollte Ihr Wider­spruch abge­lehnt werden, sollten sie klagen, und zwar innerhalb von einem Monat, nachdem sie den Wider­spruchsbescheid erhalten haben.


Die UWG hat ein Musterschreiben für solch einen Widerspruch erstellt, das sie hier herunterladen können. Ergänzen sie ihre persönlichen Angaben und drucken sie es aus. Danach noch unterschreiben und an die Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick schicken.