Widerspruch gegen den Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2021

Bescheid über Grundbesitzabgaben

Liebe Oer-Erkenschwicker Mitbürgerinnen und Mitbürger,


sie haben in den letzten Tagen Post von der Stadtverwaltung erhalten, nämlich den Bescheid für Grundbesitz­abgaben für das Jahr 2021. Die Gebühren, die sie zahlen sollen, basieren auf einer Kalkulation der Stadt für die voraussichtlich ihr entstehenden Kosten, die bei der Abfallentsorgung, Straßenreini­gung und Entsorgung anfal­lender Abwässer aus Privathaushalten vermutlich anfallen. Diese Kosten wälzt die Stadt auf sie ab.


In dem Kostenbescheid der Stadt sind allerdings auch sog. „kalkulatorische Zinskosten für die Finanzierung der Grundausstattung“ enthalten. Was bedeutet das? Es sind Kosten für notwendig erforderliche Leistungen, wie zum Beispiel Kanalisationsrohre, Pumpen, Abfallbehälter, Müllfahrzeuge.


Diese „kalkulatorischen Zinskosten“ sind allerdings keine realen Zahlen. sie basieren rechnerisch auf der An­nah­me, dass irgendwann zum Beispiel vor etwa 50 Jahren ein Abwasserkanal mit einem Langfristkredit und wenig Eigenkapital gebaut worden ist und jetzt noch genutzt wird. Dabei geht man von der Annahme aus, dass die vor 50 Jahren vereinbarten Zinsen auch heute weiterhin gelten. Man nimmt auch an, das damals einge­setzte Eigen­kapital würde noch dieselbe Rendite bringen wie vor 50 Jahren.


Dieses Verzinsungsmodell ist aber nicht mehr aktuell. Es wird daher vom Bund der Steuerzahler zurecht abge­lehnt und ist Inhalt seiner jetzigen Musterklage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, damit in der Gebühn­ren­kalkulation mit realistischen Zinsen gerechnet wird. Aus diesem Grunde hat die UWG bei den städtischen Gebüh­renkalkulationen und Haushaltsberatungen 2021 den überhöhten „kalkulatorischen Zinssätzen“ ihre Zustim­mung verweigert.


Für sie persönlich könnten sich bei einem Erfolg der Musterklage die Abwassergebühren je nach Veranlagung um deutlich mehr als 80 € im Jahr reduzieren. Legen sie deshalb gegen den Grundbesitzabgabenbescheid für 2021 Widerspruch ein. Achten Sie aber unbedingt auf die einmonatige Widerspruchsfrist, die in der „Rechts­hilfe­be­lehrung“ Ihres Bescheides über Grundbesitzabgaben erläutert wird.


Die UWG hat ein Musterschreiben für solch einen Widerspruch erstellt, das sie hier herunterladen können. Ergän­zen sie ihre persönlichen Angaben und drucken sie es aus. Danach noch unterschreiben und an die Stadt­verwal­tung Oer-Erkenschwick schicken.
 

Musterbrief „Widerspruch gegen den Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2021“
Musterbrief_Widerspruch_Grundbesitzabgab
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