Das „(Un)Verständnis“ der UBP für Transparenz im „System Köller“ mit begrenzter Ehrlichkeit

Diverse Berichte in der Stimberg Zeitung

Rainer Lewe, Stellvertetender Vorsitzender der UWG

Die UBP nennt sich selbst „Bürgerpartei“ und wirbt auf ihren zahlreichen Plakaten für „Transparenz statt Hinterzimmer“. Doch die Realität sieht anders aus: schon wieder wenden sich mehrere UBP-Kandidatinnen und Kandidaten empört an die Öffentlichkeit und beklagen, sie seien von der UBP getäuscht worden. Bisher haben sich zwei Kandidatinnen aus Oer-Erkenschwick und nun auch ein Kandidat aus Haltern gemeldet. Zufall?


Wohl kaum, wenn man bedenkt, dass es fünf ganz ähnliche Fälle auch schon bei der letzten Kommunalwahl im Mai 2014 in Oer-Erkenschwick, in Waltrop sowie in Dorsten gegeben hat. Immer wieder reden die UBP-Leute wie Parteichef Köller aus Recklinghausen von einem „Missverständnis“ auf Seiten der Kandidaten, doch das greift zu kurz. Alle Betroffenen fühlen sich verschaukelt und über die wahre Bedeutung ihrer Unterschriften von der UBP getäuscht.


Doch nun ist es leider zu spät. Der Wahlausschuss hat getagt und – nach Prüfung der Wahlunterlagen durch die Verwaltung – einstimmig alles für richtig befunden, da bis zu diesem Zeitpunkt keine Beschwerden oder ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten vorlagen. Damit hat die UBP ihr Ziel erreicht, denn nun rollt der Zug unaufhörlich in Richtung Kommunalwahl am 13. September 2020. Dabei wäre es so einfach gewesen, das Geschehene zu verhindern, wenn die UBP das gewollt hätte. Sie hätte nämlich die Auf­stel­lungsversammlung für die Nominierung der Kandidaten – wie bei fast allen anderen Parteien und Wählergemeinschaften – nur öffentlich stattfinden lassen müssen. Dann hätte die anwesende Presse einige Tage später die Namen der Kandidaten bekannt gegeben und diese hätten noch rechtzeitig reagieren und zurücktreten können.


Aber UBP und AfD tagen lieber im Hinterzimmer, um ihre Kandidaten ohne Öffentlichkeit und ohne Presse zu küren, offensichtlich sogar auch ohne die Anwesen­heit der hier betroffenen Kandidaten, die sich nun ärgern, über den Tisch gezogen worden zu sein. Dass das Kommunalwahlgesetz nirgendwo vorschreibt, die Aufstel­lungsver­sammlungen öffentlich durchzuführen, ist aus Sicht der UWG eine klare Gesetzeslücke im Kommunalwahlgesetz. Die UWG wird über ihren „Landesverband der Freien und Unabhängigen Wählergemeinschaften“ fordern, diese Gesetzeslücke zu schließen, damit das „System Köller“ nicht mehr zum Zuge kommt.



Rainer Lewe
stellv. Vorsitzender der UWG