Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Oer-Erkenschwick

Bürgermeister Carsten Wewers

Die Firma Windenergie Essel-Suderwich GmbH & Co.KG, 45665 Recklinghausen beabsichtigt die Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in 45739 Oer-Erkenschwick, Gemarkung Oer-Erkenschwick, Flur: 78, Flurstücke: 19, 34 zu beantragen.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtsblatt des Kreises Recklinghausen


Nr. 175/2016 vom 28.07.2016

Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Senvion 3.2M 122, NH 119 m, RD 122 m. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs­bedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantrage Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.
 

Standort der Windenergieanlage in Oer-Erkenschwick
Grafik: FUNKE

Für die Vorhaben wurde im Vorfeld des erforderlichen Genehmigungsverfahrens ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses einer Umwelt­verträglichkeitsuntersuchung gemäß §§ 3 a-c des Gesetzes über die Umwelt­ver­träg­lich­keitsprüfung durchgeführt.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglich­keitsprüfung als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da u.a. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besor­gen sind.


Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.


Die Bekanntmachung der Feststellung erfolgt in entsprechender Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 1 des BImSchG


Vorstehendes wird hiermit bekannt gemacht.

Recklinghausen, 27. Juli 2016

Kreis Recklinghausen
Der Landrat
 

Windenergieanlage Senvion 3.0M122 in Helmern an der A44

Windenergieanlage Senvion 3.0M122 in Helmern an der A44
(© Rs-sw-kassel)