Die Firma Windenergie Essel-Suderwich GmbH & Co.KG, 45665 Recklinghausen beabsichtigt die Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in 45739 Oer-Erkenschwick, Gemarkung Oer-Erkenschwick, Flur: 78, Flurstücke: 19, 34 zu beantragen.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtsblatt des Kreises Recklinghausen
Nr. 175/2016 vom 28.07.2016
Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Senvion 3.2M 122, NH 119 m, RD 122 m. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantrage Vorhaben einer
Genehmigung nach diesen Vorschriften.
Für die Vorhaben wurde im Vorfeld des erforderlichen Genehmigungsverfahrens ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung
gemäß §§ 3 a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da u.a. erhebliche nachteilige
Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Bekanntmachung der Feststellung erfolgt in entsprechender Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 1 des BImSchG
Vorstehendes wird hiermit bekannt gemacht.
Recklinghausen, 27. Juli 2016
Kreis Recklinghausen
Der Landrat